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   LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 159/05   

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https://dejure.org/2007,22447
LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 159/05 (https://dejure.org/2007,22447)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.12.2007 - L 3 U 159/05 (https://dejure.org/2007,22447)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - L 3 U 159/05 (https://dejure.org/2007,22447)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls auf dem Heimweg von einer versicherten Tätigkeit; Festsetzung des wirtschaftlichen Wertes einer nur kurzfristig ausgeübten Tätigkeit; Lösung vom Betrieb auf Grund eines Vollrausches; Ausschluss von Versicherungsschutz nach den Grundsätzen ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - alkoholisierter Fußgänger - BAK von 2,00 Promille - Heimweg von der Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 159/05
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen auf Grund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 11/04 R, BSGE 94, 262; BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R).

    Wegen Trunkenheit ist der ursächliche Zusammenhang bei Unfällen im Straßenverkehr nur zu verneinen, wenn im Unfallzeitpunkt ein alkoholbedingter Leistungsabfall vorliegt, der die allein wesentliche Ursache des Unfalls ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R).

    Voraussetzung ist, dass der alkoholbedingte Leistungsabfall derart stark ist, dass ihm im Vergleich zur versicherten Ursache - der Verrichtung zur Zeit des Unfalls - überragende Bedeutung für das Eintreten des Unfallereignisses beizumessen ist und die versicherte Ursache nicht mehr als wesentlich für das Unfallereignis zu bewerten und die Unfallkausalität zu verneinen ist (ständige Rechtsprechung des BSG, BSGE 12, 242; BSGE 38, 127; BSGE 59, 193; BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R).

    Die sog. objektive Beweis- und Feststellungslast für das Vorliegen eines alkoholbedingten Leistungsabfalls, die als konkurrierende Ursache die versicherte Ursache verdrängt, trägt die Beklagte (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R m.w.N.).

  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 11/90

    Alkoholgenuß bei Unfällen außerhalb des Straßenverkehrs

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 159/05
    Bei Fußgängern im Straßenverkehr gibt es keinen allgemeinen Grenzwert der BAK, der für sich auf Verkehrsuntüchtigkeit schließen lässt (vgl. BSG, Urteil vom 26.04.1977 8 RU 92/76, BSGE 43, 293; BSG, Urteil vom 30.04.1991, 2 RU 11/90 SozR 3-2200 § 548 Nr. 9; BSG, Urteil vom 25.06.1992, 2 RU 31/91, RegNr. 20432).

    Bei Fußgängern ist jedoch zu beachten, dass an diese die geringsten Anforderungen für die Teilnahme am Verkehr gestellt werden (BSG, Urteil vom 30.04.1991, a.a.O.).

    Aus allgemeinen Erfahrungssätzen kann nicht auf einen alkoholbedingten Leistungsabfall als allein wesentliche Unfallursache geschlossen werden (vgl. BSG, Urteil vom 30.04.1991, a.a.O.).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 159/05
    Ist eine dahingehende eindeutige Feststellung nicht möglich, ist die versicherte Tätigkeit, entsprechend den Grundsätzen zur möglichen Mitwirkung einer inneren Ursache am Eintritt des Unfallereignisses, ohne weiteres als Unfallursache im Rechtssinne zu betrachten (vgl. BSGE 45, 285 ff., 290).

    Erforderlich ist entweder ein so typisches Beweisanzeichen für Verkehrsuntüchtigkeit, dass andere Erklärungen ausgeschlossen sind, oder eine erhebliche Anzahl von Tatsachen, die in ihrer Summe die Verkehrsuntüchtigkeit beweisen - sog. Summationsbeweis (BSG, Urteil vom 02.02.1978, 8 RU 66/77, SozR 2200 § 548 Nr. 38, BSGE 45, 285; Keller in Hauck/Noftz, a.a.O., § 8 Rdnr. 353).

    Bei der Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit kommt zwar der festgestellten Höhe der BAK insoweit Bedeutung zu, als an den Beweiswert dieser sonstigen Beweisanzeichen höhere Anforderungen zu stellen sind, je geringer die festgestellte BAK ist (BSGE 43, 110, 113; BSGE 45, 285, 289).

  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91

    Unfallversicherung - Wegeunfall - Arbeitsunfall - Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 159/05
    Bei Fußgängern im Straßenverkehr gibt es keinen allgemeinen Grenzwert der BAK, der für sich auf Verkehrsuntüchtigkeit schließen lässt (vgl. BSG, Urteil vom 26.04.1977 8 RU 92/76, BSGE 43, 293; BSG, Urteil vom 30.04.1991, 2 RU 11/90 SozR 3-2200 § 548 Nr. 9; BSG, Urteil vom 25.06.1992, 2 RU 31/91, RegNr. 20432).

    Bei Fußgängern kommen nur solche Verhaltensweisen als Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit im Betracht, die typisch für einen unter Alkoholeinfluss stehenden Fußgänger sind und nicht ebenso gut andere Ursachen haben können wie Unaufmerksamkeit, Leichtsinn, Übermüdung, körperliche Verfassung und Ähnliches (BSG, Urteil vom 25.06.1992, a.a.O.).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 159/05
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen auf Grund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 11/04 R, BSGE 94, 262; BSG, Urteil vom 30.01.2007, B 2 U 23/05 R).

    Auch leichtsinniges unbedachtes Verhalten beseitigt den bestehenden inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit nicht (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2002, SozR 3-2700 § 7 Nr. 2, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 11/04 R).

  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 55/77
    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 159/05
    Ein alkoholbedingter Leistungsausfall liegt nur dann vor, wenn der Versicherte derart betrunken ist, dass er keine dem Unternehmen an sich förderliche Tätigkeit verrichten kann, das heißt, dass er die wesentlichen mit seiner Beschäftigung oder Tätigkeit verbundenen Arbeitsabschnitte nicht mehr leisten kann (BSGE 45, 176, 178; BSGE 48, 224 = SozR 2200 § 548 Nr. 45).

    Ein etwaiges Fehlverhalten ist aber nur dann beweiskräftig für einen alkoholbedingten Leistungsabfall als die allein wesentliche Bedingung des Unfalls, wenn es typisch für einen unter Alkoholgenuss stehenden Versicherten ist und nicht ebenso gut andere Ursachen haben kann (BSGE 45, 176, 179).

  • BSG, 28.06.1979 - 8a RU 34/78

    Beschäftigter - Vollrausch am Arbeitsplatz - Versicherungsschutz des

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 159/05
    Ein alkoholbedingter Leistungsausfall liegt nur dann vor, wenn der Versicherte derart betrunken ist, dass er keine dem Unternehmen an sich förderliche Tätigkeit verrichten kann, das heißt, dass er die wesentlichen mit seiner Beschäftigung oder Tätigkeit verbundenen Arbeitsabschnitte nicht mehr leisten kann (BSGE 45, 176, 178; BSGE 48, 224 = SozR 2200 § 548 Nr. 45).

    Es sind Fälle ungewöhnlicher Alkoholtoleranz bekannt, die dazu führen, dass trotz hoher BAK nur geringe oder keine Trunkenheitssymptome erkennbar sind (BSGE 48, 224, 227; vgl. Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 8 Rdnr.71).

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 159/05
    Auch leichtsinniges unbedachtes Verhalten beseitigt den bestehenden inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit nicht (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2002, SozR 3-2700 § 7 Nr. 2, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 11/04 R).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 159/05
    Bei der Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit kommt zwar der festgestellten Höhe der BAK insoweit Bedeutung zu, als an den Beweiswert dieser sonstigen Beweisanzeichen höhere Anforderungen zu stellen sind, je geringer die festgestellte BAK ist (BSGE 43, 110, 113; BSGE 45, 285, 289).
  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 205/61
    Auszug aus LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 159/05
    Sind anteilige Ursachen erwiesen, bedarf es der Abwägung, ob die Verkehrsuntüchtigkeit des Verletzten gegenüber der Fahrweise des LKW-Fahrers als die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls zu werten ist (vgl. dazu Urteil des BSG vom 30.12.1962, R 2 U 205/61, BSGE 18, 101 ff.; Keller in Hauck/ Noftz, § 8 Rdnr. 282).
  • BSG, 26.04.1977 - 8 RU 92/76
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 21/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Begriff der Hauterkrankung -

  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73

    Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 75/84

    Berauschend wirkende Medikamente - Fahruntüchtigkeit - Unfallversicherunsgschutz

  • LG Mannheim, 12.05.2006 - 7 O 161/05

    Patentrecht: Unterlassungs- und Rechnungslegungsanspruch wegen der Verletzung

  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 239/73
  • SG Heilbronn, 28.05.2014 - S 6 U 1404/13

    Der Sturz eines Betriebsrats nach Alkoholkonsum

    Bei Fußgängern existiert aber nicht wie bei Autofahrern eine feste Promillegrenze, aber der man von einer absoluten Verkehrsuntüchtigkeit ausgeht (vgl. hierzu umfassend: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.12.2007 - L 3 U 159/05 -).
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